Bericht des Aufsichtsrates

                 

Die Aufgabe des Aufsichtsrates besteht darin, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu fördern und entsprechend zu beraten. Der Aufsichtsrat ist diesen Aufgaben und Pflichten umfangreich nachgekommen.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in den regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Sitzungen über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichtet und an den unternehmerischen Entscheidungen gemäß unserer Satzung beteiligt.

Durch den Bundesgesetzgeber sind konkrete Bestimmungen über die Kontrollpflichten des Aufsichtsrates erlassen worden, an denen sich der Aufsichtsrat zu orientieren hat. Einerseits müssen bei bevorstehenden Entscheidungen Alternativen erörtert werden, und andererseits muss im Nachhinein eine Erfolgskontrolle stattfinden. Dieser Aufgabe und Verpflichtung hat sich der Aufsichtsrat vollumfänglich gestellt. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat Vorstandsberichte zur Innenrevision, zum Geldwäschegesetz, zum Risikomanagement sowie laufende Berichte zur Geschäftsentwicklung entgegengenommen und diese bewertet. Bei allen anstehenden Neubauvorhaben diskutiert und berät der Aufsichtsrat bei den einzelnen Planungsschritten, ob das Vorhaben weiterverfolgt werden soll oder ob ggf. auch Alternativen anzuraten sind. In einer Gesamtschau hat sich der Aufsichtsrat davon überzeugt, dass das benötigte Investitionsvolumen für Baumaßnahmen in Bestand und Neubau finanzierbar und eine Vermietbarkeit gegeben ist. Ferner wird der Aufsichtsrat kontinuierlich über den Stand der Bauten und Projekte sowie die Entwicklung in der Spareinrichtung informiert.

Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen soll eine Person nicht mehr als vier Aufsichtsratsmandate bekleiden. Wir können feststellen, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates die aufsichtsrechtlichen Maßgaben erfüllen. Des Weiteren sind neue Richtlinien gemäß der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Eignung von Vorstand und Aufsichtsrat unter Einbeziehung von Diversitätsaspekten sowie zu Schulungskonzepten von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen sowie zum Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Aufsichtsrates und Vorstandes erlassen worden. Hierzu hat es eine umfangreiche Kontrolle durch den Aufsichtsrat gegeben, so dass sichergestellt werden kann, dass die Anforderungen aus diesen Richtlinien in jeder Hinsicht durch die Mitglieder unseres Aufsichtsrates und unseres Vorstands erfüllt werden.

Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat insgesamt neun Sitzungen jeweils gemeinsam mit dem Vorstand sowie zwei Sitzungen ohne den Vorstand durchgeführt. Ergänzend zu diesen gemeinsamen Sitzungen hat es eine umfassende Ausschusstätigkeit des Aufsichtsrates gegeben. Der Prüfungsausschuss hat insgesamt siebenmal getagt. Der Personalausschuss hatte drei Sitzungen und der Bauausschuss eine Sitzung. Hinzu kommen die gemeinsamen Quartiersrundgänge in unseren Wohnbezirken.

Der Aufsichtsrat erhält gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung eine Vergütung. Mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 14. Juni 2022 wurden die Aufwendungen für den gesamten Aufsichtsrat auf 100.000,00 € pro Jahr festgelegt. In 2025 sind Aufwendungen von insgesamt 83.648,84 € angefallen. Ende des Geschäftsjahres 2025 erhielten die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates zwischen 600,00 € bis 1.200,00 € monatlich.

Die jährliche gemeinsame Tagesveranstaltung von Aufsichtsrat und Vorstand fand in Form einer gemeinsamen Rundtour zu sozialen Wohnprojekten („Lebendige Nachbarschaft“, Hamburg-Barmbek) und nachhaltiger Holzbauweise (ROOTS, Hamburg-HafenCity) statt, wobei die Fahrtwege für Vorträge von Mitarbeitenden der Genossenschaft genutzt wurden.

Folgende Themenbereiche wurden in den Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrates und in den gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat behandelt:

  • Prüfung des Jahresabschlusses
  • Prüfung der Buchhaltung, Belegführung und des Rechnungswesens
  • Prüfung der Heiz- und Betriebskosten
  • Prüfung und Beratung der Neubauplanungen und Modernisierungstätigkeiten
  • Laufende Berichte zur Tätigkeit der Bergedorf-Bille-Stiftung
  • Ausschluss von Genossenschaftsmitgliedern
  • Prüfung der Nutzungsentgeltentwicklungen
  • Befassung mit dem Investitionsplan sowie Finanz- und Wirtschaftsplan der jeweils nächsten fünf Jahre
  • Befassung mit Berichten der Innenrevision, der Geldwäschebeauftragten und des Informationssicherheitsbeauftragten sowie der Quartalsentwicklungen
  • Befassung mit dem Risikocontrolling und zur Geschäfts- und Risikostrategie
  • Prüfung der Abteilungen Bewirtschaftung, Technik und Vermietung
  • Prüfung der Entwicklung der Spareinrichtung
  • Prüfung der Eignung von Vorstand und Aufsichtsrat nach bankaufsichtlichen Vorgaben
  • Auftragsvergabe an Mitglieder unserer Genossenschaft
  • Beratungen über Vorschläge zu Änderungen der Satzung
  • Bericht zum neuen Hamburg-Standard

Dem Vorstand gehören nach wie vor Herr Marko Lohmann und Herr Markus Tanne als hauptamtliche Mitglieder sowie Herr Dietmar Ernst als nebenamtliches Mitglied an. Dietmar Ernst hat im November 2025 die Beendigung seiner Vorstandstätigkeit bis spätestens Ende 2026 angezeigt, woraufhin der Personalausschuss im Dezember eine Nachfolge in Form eines dritten hauptamtlichen Vorstandsmitglieds ermittelt hat. Die Absicht zur Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds wurde noch im Dezember bei der BaFin angezeigt.

Der Aufsichtsrat verfolgt die Aktivitäten unserer Bergedorf-Bille-Stiftung sehr. Mit Frau Cornelia Springer-Fouad in der Geschäftsführung wurden die Angebote auch für zusätzliche Zielgruppen ausgebaut, das Freiwilligenengagement in unseren Quartieren gestärkt sowie neue Initiativen gegen Einsamkeit sowie für mehr demokratisches Miteinander gestartet.

In der Personalzusammensetzung des Aufsichtsrates hat es im Geschäftsjahr 2025 keine Veränderung gegeben. Turnusmäßig scheiden im Jahr 2026 Herr Lars Poggensee, Frau Petra Scheppach sowie Frau Marion von Thienen aus dem Aufsichtsrat aus. Alle drei Personen haben mitgeteilt, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat den Jahresabschluss geprüft und für in Ordnung befunden. Kontoführung und Belegwesen waren einwandfrei. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben.

Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes in Höhe von 9.928.104,92 € wird zugestimmt. Dieser Betrag teilt sich auf in die 4%ige Dividende in Höhe von 1.644.880,64 € sowie die Zuweisung zu den anderen Ergebnisrücklagen in Höhe von 8.283.224,28 €.

Der Aufsichtsrat bittet die Vertreterversammlung,

(1) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 zu beschließen,
(2) dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 die Entlastung zu erteilen.

Hamburg, den 28. April 2026

Der Aufsichtsrat:
Dr. Matthias Maack
Helmut Lerch
Merle Wilke
Lars Poggensee
Matthias Wendt
Marion von Thienen
Cornelia Geisendorf
Petra Scheppach
Joachim Bruschke